Richtiges Verhalten bei Blaulicht und Martinshorn
Wenn sich Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn nähern, werden viele Autofahrer hektisch.
Blaulicht und Martinshorn zeigen an, dass hier ein Einsatzfahrzeug in höchster Eile unterwegs ist.
Das betreffende Einsatzfahrzeug ist in diesem Moment von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) befreit. Es darf beispielsweise rote Ampeln überfahren. Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben dann sofort freie Bahn zu schaffen, so steht es in § 38 StVO. (Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht)
Für Autofahrer ist das in der Praxis allerdings nicht immer ganz einfach. Die erste Verhaltensregel heißt daher, Ruhe bewahren.
Befinden Sie sich auf einer einspurigen Straße, halten Sie sich möglichst weit rechts (gilt auch für den Gegenverkehr), um den Einsatzfahrzeugen den notwendigen Platz zu verschaffen. Fahren Sie notfalls mit der gebotenen Vorsicht auf den Fußweg oder eine Verkehrsinsel und halten dort, falls das Fahren am rechten Fahrbahnrand nicht ausreicht. Erst das beidseitige Ausweichen an den jeweils rechten Fahrbahnrand schafft oftmals erst eine ausreichend breite Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge in der Straßenmitte.
Bezogen auf unser Gemeindegebiet kommt es oft bei Einsatzfahrten auf der Hauptstraße im Bereich Howi - Zentrum und auf der Nordstraße (Fahrtrichtung -> Flughafen) zu zeitraubenden Situationen. In dieser Situation zählt für die Rettungskräfte jede Sekunde.
Bei Straßenverengungen ist es meist besser die problematische Passage schnellstmöglich zu verlassen und dann die Straße frei zu machen.
Unsicher sind Autofahrer häufig, wenn sie sich vor einer roten Ampel oder in einem Kreuzungsbereich befinden. In einer solchen Situation ist das Vorankommen der Einsatzfahrzeuge wichtiger als die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Zum Freimachen des Weges darf notfalls die Haltelinie vorsichtig überfahren werden. Die Kreuzungsbereiche sind freizuhalten.
Befinden Sie sich auf einer Straße mit mehreren Fahrspuren in eine Richtung, muss eine Rettungsgasse gebildet werden.
Zwei Spuren: Die Gasse für Einsatzfahrzeuge wird in der Mitte gebildet.
Bei mehr als zwei Spuren muss die Gasse zwischen der Spur ganz links und der zweiten von links gebildet werden.
Rechte-Hand-Regel: Der Daumen ist die linke Spur, die Finger die andere Spur. Zwischen dem Daumen und den Fingern ist die Rettungsgasse.
Übrigens: Bei mehrspurigen Straßen wie Autobahnen oder außerörtlichen Schnellstraßen muss bei einem Stau grundsätzlich und unverzüglich eine Rettungsgasse gebildet werden. Das gilt unabhängig davon, ob sich tatsächlich ein Rettungsfahrzeug nähert oder nicht. Und natürlich darf die Rettungsgasse nicht für das eigene Vorankommen missbraucht werden.
Bei Stau: Rettungsgasse bilden | ADAC Video
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht